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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Durchführung von Beratungen, Trainings, Durchführung von IT-Dienstleistungen durch SH-Training – Siegfried Hieslmayr

Grundsätze

Die Geschäftsbeziehungen zwischen SH-Training – Siegfried Hieslmayr und ihren Kund*innen/Auftraggeber*innen gelten ausschließlich nach den nachstehenden AGBs.

Diese AGB sind für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde gelegt werden, gelten sie nach Maßgabe der jeweiligen Sonderbestimmungen.

Die Anwendung dieser AGB wird für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggeber*in und SH-Training – Siegfried Hieslmayr, so etwa für das erste Rechtsgeschäft und für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte ausdrücklich vereinbart. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

Abweichungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vor Auftragserteilung durch SH-Training – Siegfried Hieslmayr bestätigt werden.

Es gilt das Prinzip der Ausschließlichkeit – ich werde exklusiv für Sie tätig. Die hier vorliegenden AGBs haben Vorrang vor anderslautenden AGBs von Lieferanten, Kunden und sonstigen Geschäftspartnern. Diesen wird unter Hinweis auf die eigenen AGBs automatisch von Seiten SH-Training – Siegfried Hieslmayr widersprochen.

Geltungsbereich

Die Leistungen von SH-Training – Siegfried Hieslmayr werden grundsätzlich selbst durchgeführt. Sollte  SH-Training – Siegfried Hieslmayr im Ausnahmefall eine weitere Stelle mit der ganzen oder teilweisen Abwicklung eines geschlossenen Vertrages beauftragen, erklärt sich der Auftraggeber*in mit dieser Weitergabe einverstanden.

Leistungen: Umfang und Form der Leistungen werden anhand des individuellen Sachverhaltes festgelegt und schriftlich vereinbart. Es gilt die ausgeschriebene Leistung als vereinbart.

Honorare/Preise und Kosten

Alle Angebote von SH-Training – Siegfried Hieslmayr sind freibleibend. Tagessätze, Pauschalen oder spezielle Preise sind frei zu vereinbaren und bedürfen jeweils der schriftlichen Bestätigung. Alle Vor- und Nacharbeiten, Besprechungen, Analysen und sonstige Aktivitäten die im Rahmen einer Beauftragung anfallen sind zu vergüten. Dabei wird nach einem Stundensatz der 1/8 eines Tagessatzes entspricht abgerechnet. Spesen (Fahrt- und Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand) trägt der Auftraggeber. Reisekosten werden mit 0,70 EUR pro gefahrenem km verrechnet. Sonstige Auslagen wie für Anträge, Beurkundungen oder Gebühren, werden 1:1 an den Auftraggeber durchgereicht. Die Reisezeit ist ab einem Zeitaufwand für Hin- und Rückreise von mehr als 1 Stunde mit 50% zu vergüten, dies gilt nicht im Stadtgebiet Wien und in den politischen Bezirken Baden bei Wien, Mödling und Wiener Neustadt.

Ausnahme bilden Pauschalangebote für Einzel- oder Gesamtmaßnahmen.

Termine und Fälligkeiten:

Die Leistungen von SH-Training – Siegfried Hieslmayr werden gemäß des jeweils geschlossenen Vertrages vereinbart und erbracht. Honorare und Kosten sowie Spesen werden, wenn nicht anders vereinbart, jeweils 14 Tage nach Rechnungslegung fällig.

Zahlungsbedingungen

Sämtliche mitgeteilten Zwischenabrechnungen und Rechnungen sind innerhalb 14 Tage zur Zahlung fällig (siehe obiger Punkt). Andere Regelungen bedürfen der Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung. Zahlungen durch andere Personen als den Zahlungspflichtigen befreien diesen nicht von seinen Verpflichtungen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine fällt SH-Training – Siegfried Hieslmayr ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in der Höhe von 10% zu. Soweit SH-Training – Siegfried Hieslmayr den Rechnungsempfänger mahnt, ist SH-Training – Siegfried Hieslmayr berechtigt für eigene Mahnungen pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 35.- zuzüglich der Postspesen oder bei Mahnaufträgen die tarifmäßigen Kosten eines Inkassodienstes (KSV 1870) oder eines Rechtanwaltes beim Auftraggeber einzuheben. Auflaufende Gerichtskosten gehen zur Gänze auf Kosten des Auftraggebers.

Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet seinen Auftrag detailliert (u.a. Art, Umfang, Termine) zu beschreiben und ist hieran gebunden. Notwendige Räumlichkeiten, Ausstattung, etc sowie angeforderte Daten, Unterlagen oder Informationen sind jederzeit termingerecht, vollständig und umfassend zur Verfügung zu stellen. Aktuelle Veränderungen sind sofort mitzuteilen. Schulungstermine können bis 14 Tage vor Termin kostenfrei storniert werden. Stornierungen von Schulungsterminen innerhalb von 14 Tagen vor Schulunsstart und alle anderen abgesagte Termine werden zu 100% berechnet. Termine mit anderen Vertragspartnern die durch die SH-Training – Siegfried Hieslmayr vermittelt oder für die SH-Training – Siegfried Hieslmayr erbracht werden sind nicht stornierbar oder absagbar.

Unterbrechungen

Können Leistungen wegen Problemstellungen beim Auftraggeber nicht erbracht werden, so ist dieser verpflichtet, diese, nach Aufforderungen durch die SH-Training – Siegfried Hieslmayr, umgehend zu beseitigen. Sollten hierdurch bei der SH-Training – Siegfried Hieslmayr die Bearbeitung anderer Projekte verzögert oder diese ganz entfallen ist der Auftraggeber zum Ersatz eines hierdurch entstandenen Schadens mindestens aber in einer Höhe von 1 Tagessatz verpflichtet. Sollte eine Mitwirkung nicht mehr erfolgen, ist der Auftraggeber zum Schadenersatz in Höhe von 3 Tagessätzen bzw. in Höhe der gesamten bestehenden Vereinbarung verpflichtet.

Haftung

Alle Leistungen werden auf Basis der Grundsätze von SH-Training – Siegfried Hieslmayr im Rahmen von Werkverträgen bestmöglich erfüllt. SH-Training – Siegfried Hieslmayr haftet nicht für Schäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Beratungen, Dienstleistungen, Trainings etc. durch selbstständige Partner kann SH-Training – Siegfried Hieslmayr nicht haften. Ebenso bei Problemstellungen die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers (siehe obiger Punkt) eintreten. Der Kunde/Auftraggeber verpflichtet sich, die Netzwerkpartner von SH-Training – Siegfried Hieslmayr nicht direkt anzusprechen oder eine Geschäftsbeziehung aufzubauen. Dies gilt auch nach Auftragende bis zu 2 Jahren. Ansonsten übernimmt er die volle Schadensersatzpflicht für entgangene Auftrag oder Margen von SH-Training – Siegfried Hieslmayr. Keine Haftung für Schäden die durch Viren und/oder durch das Kopierten oder Downloaden von Informationen oder mit Datenträgern entstehen können. Ansonsten richtet sich die Haftung von SH-Training – Siegfried Hieslmayr nach dem Umfang und den Bedingungen der von SH-Training – Siegfried Hieslmayr abgeschlossenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Geheimhaltung

SH-Training – Siegfried Hieslmayr wirkt, neben der eigenen Verpflichtung auch auf alle mit der Bearbeitung des jeweiligen Auftrages beauftragten Personen ein, sämtliche Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen oder gar verwerten. Datenspeicherung: Daten die im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehung, inkl. der vor Vertragsabschluss geführten Aktivitäten anfallen werden, soweit sie EDV-technisch verarbeitet werden nach den Vorschriften des DSG gehandelt. Die Daten verbleiben ausschließlich bei SH-Training – Siegfried Hieslmayr es seit denn sie sind zur Durchführung von Arbeiten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bzw. im Rahmen des vereinbarten Auftrags erforderlich.

Schutz des geistigen Eigentums, Copyright und Markenrecht

Alle Unterlagen/Werke/Designs/Konzepte von SH-Training – Siegfried Hieslmayr – auch Auszugsweise – dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung der SH-Training – Siegfried Hieslmayr in jedweder Form und Art reproduziert werden. SH-Training – Siegfried Hieslmayr hält alle Rechte an allen verwendeten Texten/Werken/Unterlagen und untersagt hiermit eine Vervielfältigung, Nachdruck, Übersetzung oder anderweitige Verwendung. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung, Vervielfältigung Verbreitung und Wiedergabe durch elektrische Systeme. Eine Weitergabe ist ebenfalls untersagt. Verstöße werden zivilrechtlich verfolgt.

Gerichtsstand und Rechtsbasis

Für alle Verträge, auch aus dem Ausland, gilt nur österreichisches Recht. Gerichtsstand ist 2522 Oberwaltersdorf.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Erstellungsdatum: Diese AGBs haben den Stand vom 1.Jänner 2023